Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,
wie sicher viele schon gehört haben, hat der DTTB-Bundestag gravierende Änderungen bei der Spielberechtigung beschlossen. Es wurden u.a. sogenannte „Doppelte Spielberechtigungen“ eingeführt.
Senioren:
Das bedeutet zum einen, dass ein Spieler der Herren/Damen bei Erreichen der Altersgrenze jetzt weiterhin für seinen Stammverein in Damen-/Herrenmannschaften und im Einzelsportbereich bei Aktiven und Senioren spielen kann, dass aber gleichzeitig noch eine zusätzliche Spielberechtigung für den Seniorenmannschaftsspielbetrieb (SBSM) möglich ist. Diese kann sowohl für den Stammverein, aber auch für einen anderen Verein erteilt werden. Das ist derzeit hauptsächlich für Bezirke interessant, in denen es auch eine Seniorenrunde gibt (Ortenau und Bodensee), allerdings kann z.Bsp. auch ein Spieler, der im Breisgau in einer Herrenmannschaft als Stammspieler gemeldet ist, eine zusätzliche Spielberechtigung für eine Seniorenmannschaft der Ortenau erhalten.
Jugend – sehr wichtig:
Eine ähnliche Neuerung, die für sehr viele Vereine wichtig ist, gibt es auch im Jugendbereich mit der neuen Doppelten Spielberechtigung für Jugendliche. Nach derzeitigem Stand - ein entsprechender Antrag wurde vom Jugendausschuss an den Beirat gestellt, am 30.04.2016 wird darüber entschieden - können für alle Spieler der Altersklasse U-17 / U-18, sowie für leistungsstarke Spieler der jüngeren Jahrgänge (QTTR mindestens 1250 bei Jungen und 1050 bei Mädchen) zusätzliche Spielberechtigungen für den Erwachsenenspielbetrieb SBEM auf Antrag erteilt werden.
„Zusätzlich“ bedeutet, dass diese Spieler in ihren Jugendmannschaften als Stammspieler gemeldet werden können und gleichzeitig auch als Stammspieler in einer Erwachsenenmannschaft. Auch diese zusätzliche Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftssport (SBEM) kann sowohl für den eigenen (Stamm-) Verein erteilt werden, sie kann aber auch zu einem anderen Verein wechseln.
Es entfällt damit auch die bisherige SBE-Bedingung, dass ein Jugendspieler in einer ersten Mannschaft oder den beiden höchsten Spielklassen des Bezirks aufgestellt werden muss. Es geht nur um Spielstärke! Es bleibt aber die gelockerte Bedingung, dass der Verein mit mindestens einer Mannschaft am Spielbetrieb der Jungend teilnehmen muss (bei Rückzug erlischt die SBEM). Die bisherige SBE-Regelung wird also durch SBEM abgelöst.
Die bisherige JES-Regelung bleibt allerdings erhalten, da sie ja auch für etwa U-16-Spieler interessant sein kann, welche die o.g. Leistungsvoraussetzung nicht erfüllen.
Nach derzeitigem Stand ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Verbandsbeirat Regelungen in diesem Sinne am 30.04.2016 beschließen wird. Da diese möglichen Änderungen für die Saisonplanungen der Vereine Auswirkungen haben könnten, informieren wir schon heute darüber, ohne allerdings dem Beirat vorweggreifen zu wollen.
Erst dort wird am 30.04.2016 abschließend darüber entschieden. Dann werden wir auch sehr zeitnah darüber berichten.
Für das Präsidium des STTV Enar Soeder, VP